Google Analytics Ade!

Laut der EÜ ist das juristische Fundament, auf dem die Nutzung von Google Analytics basiert, nicht mehr so anstandslos gegeben wie gedacht. Zumindest laut der österreichischen Datenschutzbehörde. Diese behauptet, dass die Verwendung von Google Analytics in Verbindung mit der europäischen Datenschutzvereinbarung nicht kompatibel ist. Daraufhin kam von der niederländischen Datenschutzbehörde die Vermutung, dass die Nutzung von Google Analytics wahrscheinlich bald in ganz Europa verboten sein wird.

Die niederländische Behörde hat eine Aktualisierung ihrer eigenen Anleitung zum datenschutzkonformen Einrichten von Google Analytics durchgeführt. Des Weiteren informiert die Einrichtung, dass laut der österreichischen Datenschutzbehörde in einer Nachricht vom 22. Dezember 2021 die Nutzung von Google Analytics ein deutlicher Verstoß gegen die DSGVO darstellt. Des Weiteren wurde bekannt gegeben, dass die niederländische Datenschutzbehörde nach zwei Beschwerden selbst gegen Google Analytics ermittelt. Die Ergebnisse würden Anfang 2022 bekannt gegeben.

Bayern will mehr wissen

Auch die deutsche Aufsichtsbehörde wird sich mit den Ergebnissen ihrer Nachbarn auseinandersetzen müssen, denn die Österreicher sind an den bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz herangetreten zu entscheiden, ob die Webseite, die Anlass für das Verfahren war, eingestampft werden muss oder nicht.

Auslöser des österreichischen Verfahrens war eine Beschwerde eines Google-Nutzers, der Mitte August eine Gesundheitswebseite aufrief. Da in dieser Webseite Google Analytics integriert war, wurden dessen Daten an Google übermittelt. Nur vier Tage später beschwerte sich der Nutzer bei der NOYB. Während des Verfahrens wurde die betroffene Webseite an eine Münchner Firma verkauft. Da diese nun nicht mehr in die Zuständigkeit der österreichischen Behörde fiel, war diese der Meinung, dass sich jetzt die deutsche Aufsichtsbehörde darum kümmern müsse.

Warum darf Google Analytics nicht verwendet werden?

Die österreichische Datenschutzbehörde sagt, dass die Verwendung von Google Analytics rechtswidrig ist, weil personenbezogene Daten erfasst und an Google übertragen werden. Google wird aber nach dem amerikanischen Recht von den US-Geheimdiensten überwacht. Daraus resultiert, dass Google laut Artikel 44 der DSGVO kein angemessenes Schutzniveau für die erfassten Daten gewährleisten können. Dabei spielt keine Rolle, ob Google die Daten der Nutzer ermitteln könnte, sondern ob es möglich wäre.

Über den Autor
Andreas Kirchner
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